Hilfe Reiseversicherung
Alle Themen im Überblick:
- Kann ich bei billigflug eine Reiseversicherung buchen?
- Was ist eine Reisekrankenversicherung?
- Was ist eine Reiserücktrittkostenversicherung?
- Bis wann muss ich die Reiserücktrittkostenversicherung abschließen?
- In welchen Fällen greift die Reiserücktrittkostenversicherung nicht?
- Was ist im Versicherungsfall zu tun?
- Was ist der Rundum-Sorglos-Reiseschutz?
Kann ich bei billigflug eine Reiseversicherung buchen?
Zu einem kompletten Reise- und Urlaubsschutz gehören die zur Deckung besonderer Reiserisiken angebotenen Versicherungen. Wir bieten Ihnen über billigflug die Möglichkeit, Versicherungen rund um den Urlaub direkt online zu buchen. Bei unserem renommierten und zuverlässigen Partner, der ERV, können Sie einzeln oder als Komplett-Paket Reiserücktrittskosten-, Reisegepäck- oder Reise-Krankenversicherungen abschließen. Alle Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt "Reiseschutz" oder während Ihrer Buchung im Bestellprozess.
Was ist eine Reisekrankenversicherung?
Im Urlaub krank zu werden, kann sehr teuer werden. Der finanzielle Schaden für Sie als Urlauber ist dann womöglich sehr hoch. Eine unbedingt notwendige Versicherung für den Urlaub ist daher die Auslandsreisekrankenversicherung. Denn die gesetzlichen Krankenkassen (z.B. DAK, AOK, BKK, Barmer usw.) übernehmen die Kosten einer ärztlichen Behandlung nur in Ländern, mit denen die Bundesrepublik ein so genanntes Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Ein möglicher Krankenrücktransport ist über die gesetzliche Krankenkasse nicht abgedeckt. Doch selbst dieses Abkommen hat seinen Haken: Ausländische Ärzte und Krankenhäuser akzeptieren oftmals den Auslandskrankenschein nicht, Sie legen also den Betrag zuerst aus und reichen ihn bei Rückkehr zur Erstattung ein. Das reicht selten für alle anfallenden Kosten, da die Versorgung im Ausland oft nicht dem deutschen Standard entspricht. Hier springt dann die Auslandsreisekrankenversicherung ein, die die Kosten für eine ambulante und stationäre Heilversorgung, z.B. für Verband- und Hilfsmittel und sogar für den medizinisch sinnvollen, oftmals sehr teuren Rücktransport übernimmt. Außerhalb Europas gibt es von den gesetzlichen Krankenkassen keinen Cent für Ihre medizinische Versorgung. Dann ist der zusätzliche Schutz der Reisekrankenversicherung unerlässlich. Die Police ist nur gültig für eine maximale Reisedauer von 45 Tagen. Dauert der Urlaub länger, benötigen Sie ein spezielles Versicherungsangebot.
Was ist eine Reiserücktrittkostenversicherung?
Eine Reiserücktrittversicherung ist sowohl bei lange im Voraus gebuchten Reisen, als auch bei Last Minute Reisen sehr sinnvoll. Denn Reiseanbieter haben das Recht, bis zu 100 Prozent des Preises zu verlangen, wenn der Urlauber eine gebuchte Reise kurzfristig absagen muss. Das können gerade bei Fernreisen schnell einige tausend Euro sein. Die unerwartete Erkrankung eines Kindes, plötzliche Arbeitslosigkeit oder der Tod eines Angehörigen sind die typischen Gründe für einen Reiserücktritt. Wenigstens die finanziellen Verluste können durch eine Reiserücktrittversicherung abgedeckt werden. Die Stornokosten des Reiseveranstalters übernimmt der Versicherer aber nur dann, wenn die Reise aus einem versicherten Grund abgesagt werden musste.
Die vollzähligen versicherten Gründe finden Sie hier.
Bis wann muss ich die Reiserücktrittkostenversicherung abschließen?
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung bei Buchung der Reise, spätestens jedoch bis 30 Tage vor planmässigem Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens am dritten Werktag, möglich. Alle Mitreisenden müssen namentlich aufgeführt werden. Babys sind bei den Eltern mitversichert, wenn für sie kein Reisepreis anfällt.
In welchen Fällen greift die Reiserücktrittkostenversicherung nicht?
Die Versicherungsunternehmen sind von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn für den Versicherungsnehmer bzw. für die versicherte Person der Versicherungsfall bei Abschluss der Versicherung voraussehbar ist (Prinzip der Unvorhersehbarkeit des Versicherungsfalls).
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Reiserückrtittkostenversicherung in Ihrem Fall greift, empfehlen wir Ihnen den kostenlosen, medizinischen Beratungsservice der ERV:
Im Krankheitsfall oder bei einem Unfall können Sie sich mit erfahrenen Reisemedizinern der ERV beraten. Ihr Vorteil: Die Reisemediziner besprechen mit Ihnen, ob die Möglichkeit einer Gesundung bis zum Abreisetermin besteht, so dass Sie verreisen können. Erhöhen sich die Stornokosten aufgrund einer späteren Stornierung, übernimmt die ERV dieses Risiko, wenn Sie sich bei Eintritt einer Krankheit oder eines Unfalls unverzüglich bei uns melden. Das dafür vorgesehene Formular finden Sie im Internet unter www.reiseversicherung.de/medservice oder Sie rufen uns an: +49 89 4166-1766
Was ist im Versicherungsfall zu tun?
Melden Sie den Schaden der ERV so schnell wie möglich, spätestens jedoch sobald Sie wieder zu Hause sind. Reichen Sie Ihre Schadensmeldung in jedem Falle schriftlich ein.
Verwenden Sie hierzu bitte die Original-Formulare der ERV, die Sie bequem und einfach online als PDF-Download ausdrucken können.
Was ist der Rundum-Sorglos-Reiseschutz?
Neben den einzelnen Versicherungen kann der Kunde auch ein Komplettpaket mit allen oben genannten Versicherungsarten buchen. Der Rundum-Sorglos-Schutz beinhaltet:
- Reiserücktrittkosten-Versicherung
- Reiseabbruch-Versicherung
- Reise-Krankenversicherung mit medizinischer Notfallhilfe
- RundumSorglos-Service
- Reise-Gepäckversicherung
(Versicherungssummen: Einzelperson € 2.000,-; Familie € 4.000, -)

